Zur Erreichung der im Kyoto-Protokoll definierten Ziele hat die Schweiz am 8. Oktober 1999 das CO2-Gesetz eingeführt. Ziel des Gesetzes war eine Reduktion der energiebedingten CO2- Emissionen um durchschnittlich 10% gegenüber dem Ausgangsjahr 1990. Am 23. Dezember 2011 hat das Parlament einer Totalrevision des CO2-Gesetzes zugestimmt, welche die gesetzliche Grundlage für die Weiterführung der Klimapolitik der Schweiz im Zeitraum von 2013 bis 2020 bildet. Die Treibhausgasemissionen im Inland sollen mit verschiedenen Massnahmen bis 2020 um 20% im Vergleich zu 1990 reduziert werden. Im Verkehrsbereich betrifft dies einerseits die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure: Importeure fossiler Treibstoffe müssen bis ins Jahr 2020 10% der CO2-Emissionen aus dem Verkehr im Inland kompensieren. Sie können eigene Projekte durchführen oder Bescheinigungen erwerben. Anderseits wurden CO2-Emissionsvorschriften für Neuwagen eingeführt: Bereits im März 2011
wurde eine Teilrevision des CO2-Gesetzes zur Verminderung der CO2-Emissionen von Personenwagen verabschiedet. Diese Teilrevision orientierte sich an den CO2-Zielwerten der EU. Neue Personenwagen sollten bis 2015 durchschnittlich nicht mehr als 130g CO2/km ausstossen. Der Zielwert wird abhängig vom Fahrzeuggewicht für jeden Importeur individuell berechnet. Importeure haben die Möglichkeit, sich zu Emissionsgemeinschaften zusammenzuschliessen. Werden die Vorgaben nicht erreicht, muss der Importeur eine Sanktionsabgabe bezahlen. Die Teilrevision ist am 1. Mai 2012 in Kraft getreten. Mit dem Vollzug der Emissionsvorschriften, der in der CO2-Verordnung geregelt ist, wurde am 1. Juli 2012 gestartet.
Bundesrat und Parlament haben im Jahr 2011 den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Am 4. September 2013 hat der Bundesrat die Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 verabschiedet. Dieses Paket wurde schliesslich am 30. September 2016 vom Parlament verabschiedet und am 21. Mai 2017 vom Schweizer Stimmvolk mit einem Ja-Anteil von 58.2% angenommen. Der Umbau des Energiesystems soll dabei im Einklang mit den klimapolitischen Zielen erfolgen. Das Massnahmenpaket enthält auch Massnahmen zu Mobilität und Verkehr. Im Fahrzeugbereich sind dies wiederum in Anlehnung an die EU eine weitere Absenkung der CO2-Zielwerte für Personenwagen (95 g/km bis 2020) und die Einführung neuer CO2-Zielwerte für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper (147 g/km bis 2020).
Am 1. Dezember 2017 hat der Bundesrat die Botschaft zur Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 verabschiedet und dem Parlament unterbreitet. Damit sollen die klimapolitischen Ziele und Massnahmen von 2020 bis 2030 rechtlich verankert werden. Die Schweiz soll ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50% im Vergleich zu 1990 reduzieren; mindestens 60% dieser Verminderungen sollen gemäss Bundesrat mit Massnahmen im Inland erreicht werden. Im Verkehrsbereich sollen einerseits die geltenden Emissionsvorschriften weiterentwickelt werden. Der Bundesrat hat Zielwerte für die Zeit von 2021 bis 2024 vorgeschlagen: Die CO2-Vorschriften für Personenwagen sollen weiterhin 95 Gramm CO2 pro Kilometer und für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper weiterhin 147 Gramm CO2 pro Kilometer betragen. Für die Zeit nach 2024 wird der Bundesrat der Bundesversammlung in Anlehnung an die EU-Regelung rechtzeitig weitergehende Zielwerte für Fahrzeuge vorschlagen. Weiter schlägt der Bundesrat im Verkehrsbereich vor, die Pflicht für Hersteller und Importeure fossiler (flüssiger und gasförmiger) Treibstoffe zur teilweisen Kompensation der CO2-Emissionen aus dem Verkehr auszubauen. Damit das Gesamtziel von 50% bis 2030 gegenüber 1990 erreicht werden kann, soll der prozentuale Anteil an den CO2-Emissionen aus dem Verkehr, der kompensiert werden muss, neu innerhalb einer Bandbreite von 15 bis 90% (Kompensationssatz) liegen. Die Kompensationspflicht soll einerseits mit der Abgabe von nationalen und internationalen Bescheinigungen erfüllt werden. Andererseits sollen mindestens fünf Prozent der CO2-Emissionen aus dem Verkehr durch den Einsatz von erneuerbaren Treibstoffen kompensiert werden.
Weiterführende Informationen zur Schweizer Klimapolitik und zur Totalrevision des CO2-Gesetzes finden Sie beim Bundesamt für Umwelt
https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/klima.html
https://www.bafu.admin.ch/klimapolitik-nach-2020